Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Vertragsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Annahme der Mietgegenstände oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf seine Geschäfts oder Vertragsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie schriftlich bestätigt.

§2 Angebote

Die Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich.

§3 Übergabe und Rückgabe

Bei der Übernahme ist der Mieter verpflichtet, die Mietgegenstände auf Vollzähligkeit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Spätere Beanstandungen finden keine Berücksichtigung.
Die Mietgegenstände sind im sauberen Zustand zurückzugeben. Werden die Mietgegenstände im ungereinigten Zustand zurückgegeben, so wird der vertraglich vereinbarte Aufpreis auf den Mietpreis berechnet. Dem Vermieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ihm tatsächlich ein höherer Schaden entstanden ist.
Bei der Rücklieferung oder Abholung der Mietgegenstände durch den Vermieter bzw. dessen beauftragte Personen müssen die Mietgegenstände vollständig und transportfähig verpackt bereitstehen. Für die Vollständigkeit ist der Mieter verantwortlich. Kosten für möglicherweise notwendige spätere Abholfahrten gehen zu Lasten des Mieters.
Bei Rücklieferung oder Abholung ist die Zählung auf Vollständigkeit und die Prüfung auf Beschädigungen am Wohnsitz des Vermieters durchzuführen. Prüfung vor Ort bei Abholung durch den Vermieter wird nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung durchgeführt.

§4 Leistungsstörungen

Werden zugesagte Mietgegenstände durch eine vorausgegangene Vermietung oder höhere Gewalt einsatzunfähig, hat der Mieter keinerlei Ansprüche auf Ersatzmietgegenstände.

§5 Rücktritt

Im Falle des Rücktritts durch den Mieter entstehen die folgenden Stornokosten: bis zu 21 Kalendertage vor dem Mietbeginn sind 30 % der Vertragssumme, bis zu 7 Kalendertage vor dem Mietbeginn sind 50 % der Vertragssumme, danach ist die volle Vertragssumme fällig abzüglich ersparter Kosten.

§6 Haftung des Vermieters

Der Vermieter trägt die Gefahr der gewöhnlichen Abnutzung der Mietgegenstände. Liefer und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Vermieter die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Vermieter auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Entsteht ein Mangel der Mietsache nach Vertragsabschluss, so haftet der Vermieter für daraus resultierende Schäden, soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter beschränkt auf den nach Art des Mietgegenstandes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, maximal bis zur Höhe des Dreifachen der Miete.
Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Mängel ist ausgeschlossen.
Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Sämtliche Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht für Rechte wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

§7 Aufrechnung

Gegen Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen.

§8 Salvatorische Klausel

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des gesamten Vertrages.